Was ist versichert?
- E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25km/h, ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro (im Tarif Excellent bis 15.000€)
- Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25km/h, ohne Versicherungs - oder Führerscheinpflicht mit einem Kaufpreis bis 10.000 Euro (im Tarif Excellent bis 15.000€)
- privat genutzte Diensträder im Mitarbeiterleasing
- Mit dem Fahrrad zusammen erworbenes Zubehör und Gepäck
- im Tarif Exklusiv & Excellent sind auch Schäden an Mieträdern mitversichert
Fragen & Antworten von und für Sie.
Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs unterstützt der Antrieb beim Treten, bei E-Bikes ersetzt er die Muskelkraft.
Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.
Wie häufig üblich, fassen wir beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammen. Von Fahrrädern sprechen wir, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.
Ja, bei uns können Sie auch Ihr E-Bike mit Carbonrahmen versichern. Beachten Sie, wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.
Das hängt davon ab, ob es sich um ein neues, rabattiertes oder gebrauchtes Rad handelt.
Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.
Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Neues Fahrrad/E-Bike: Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Sie für das Fahrrad/E-Bike bezahlt haben (Neuwert). Mit eingerechnet werden fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile sowie dem lose mit dem Rad verbundenen Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des zu versichernden Fahrrades aufgeführt ist.
Rabattiertes Fahrrad/E-Bike: Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike: Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades/E-Bikes bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad/E-Bike.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Kommt ein Schaden zustande, weil man sorglos gehandelt hat und der Schaden war in der eingetretenen Form absehbar, so handelt man grob fahrlässig. Da es einem immer mal passieren kann, dass man nicht ganz so vorsichtig handelt, wie man vielleicht sollte, schließen wir die grobe Fahrlässigkeit in unserem Schutz mit ein. D.h. auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, stehen Ihnen unsere Versicherungsleistungen in vollem Umfang zu. Wichtig ist, dass ein Schaden nicht beabsichtigt herbeigeführt wird, dies gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung können Sie E-Bikes und hochwertige Fahrräder versichern. Das gilt auch für Fahrradzubehör und –gepäck. Ähnlich wie eine Kfz-Vollkasko bietet das Produkt Rundumschutz gegen die finanziellen Folgen von Schäden.
Folgende Fahrradtypen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
- Dirt-Bikes
- Velomobile/vollverkleidete Fahrräder
- Eigenbauten
- E-Bikes, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)
Das E-Bike muss zum Schutz gegen Diebstahl abgeschlossen werden. Welches Schloss Sie hierfür nutzen, überlassen wir Ihnen. Mit Ausnahme von Zahlenschlössern akzeptieren wir alle Modelle unabhängig von Marke, Typ und Kaufpreis. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Fachhändler vor Ort über Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.
Um Ihr E-Bike bestmöglich zu schützen, empfehlen wir Ihnen außerdem, es an einem festen Gegenstand anzuschließen – Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist dies jedoch nicht, denn wir wissen, wie beschwerlich die Suche nach dem geeigneten Laternenpfahl, Fahrradständer o.ä. im Alltag sein kann.
Um Ihr E-Bike bestmöglich zu schützen, empfehlen wir Ihnen außerdem, es an einem festen Gegenstand anzuschließen – Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist dies jedoch nicht, denn wir wissen, wie beschwerlich die Suche nach dem geeigneten Laternenpfahl, Fahrradständer o.ä. im Alltag sein kann.